Beitragsordnung
Beitragsordnung des ASV Müglitztal e. V.
Die nachstehende Ordnung regelt die Beiträge und Gebühren des ASV Müglitztal e.V. Der ASV Müglitztal e.V. erkennt als Mitglied des AV „Elbflorenz“ Dresden e.V. deren Beitragsordnung an.
1. Aufnahmegebühren
Gemäß Pkt. 4 der Satzung des Vereins ‚Aufnahme von Mitgliedern’ werden nachstehende Aufnahmegebühren festgelegt:
Aufnahmegebühr mit Wohnsitz Heidenau 50,00 €
Aufnahmegebühr außerhalb Wohnsitz Heidenau 50,00 €
(beschlossen in der Vorstandssitzung am 12.4.2016 , Aufnahmegebühr war vorher 150,00 €)
Ummeldegebühren zum ASV Müglitztal e.V. bei vorhandener Mitgliedschaft in einem anderen Angelverein 10,00 €
Gebühren entfallen bei Ehepaaren bzw. Kindern (Schüler bis Ende der Schulausbildung) von aktiven
(gem. Ziffer 6 ,Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder’) Mitgliedern des ASV Müglitztal e.V.
2. Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag ist durch die Mitglieder des Vereins entsprechend der Festlegungen des Jahresveranstaltungs-kalenders und in voller Höhe als Vorauszahlung und in begründeten Ausnahmefällen bis spätestens 31.03. des laufenden Jahres an den Verein zu zahlen. Der Beitrag ist nach Aufforderung bis eine Woche vor dem 1. Kassierungstermin in entsprechender Höhe auf das Vereinskonto zu überweisen. Bei Einzugsverfahren erfolgt der Einzug jeweils im Monat Oktober. Eine Änderung der Beiträge ist auf Antrag der Mitgliederversammlung bzw. des Gesamtvorstandes möglich. Die Höhe des Beitrages beträgt:
Beitrag Erwachsene 135,00 €
Beitrag Schüler, Lehrlinge bis zur Vollendung 21. Lebensjahr 55,00 €
Förderbeitrag 45,00 €
3. Mahngebühren / Ausschluss
Mahngebühren bei Zahlung des Beitrages nach 01.01. bis 01.03. für das lfd. Jahr 15,00 €
Mahngebühren bei Zahlung des Beitrages nach 02.03. bis 31.03. für das lfd. Jahr 25,00 €
Ausschluss gemäß Satzung Pkt. 5, Abs. 3 f
4. Arbeitseinsätze
Jedes Mitglied im Alter zwischen 18 und 60 Jahren hat 4 Arbeitsstunden (entspricht einem Arbeitseinsatz) jährlich zu erbringen. Bei Nichtleistung wird ein Betrag von 10,00 Euro je nicht geleisteter Stunde als jährliche Ersatzleistung erhoben (Gesamtbetrag 40,00 €). Mitglieder, die einen gültigen Schwerbehindertenausweis vorlegen, sind auf vorherigen Antrag von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitseinsätze bzw. der Ersatzleistung befreit.
5. Schlussbestimmungen
Diese Beitragsordnung ist ab dem 01.01.2016 gültig und ist für alle Vereinsmitglieder verbindlich.
Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 21.02.2015
Vorstand des ASV Müglitztal e. V.